So beantragen Sie die Unterstützung
Die „Hilfen zur Erziehung“ müssen im für Sie zuständigen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste beantragt werden. Sie werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage unserer Arbeit basiert auf den §§ 18. 27 Abs. 2. 30, 31 im SGB VII; teils in Verbindung mit den §§ 1684 und 1685 BGB.
Datenschutz und Schweigepflicht
Datenschutz und Schweigepflicht sind selbstverständliche Grundlagen unserer Arbeit.
Für Case Manager*innen
Auf unserem eigens eingerichteten Case Management Portal finden Sie alle benötigten, weiterführenden Informationen.