Jugendwohngemeinschaft Westerholzstraße
Zusammen leben, die eigene Zukunft angehen
Ein Zuhause bieten, in dem man sich wohl und geschützt fühlt: das ist das vorrangige Ziel unserer Jugendwohngemeinschaft Westerholzstraße. Sieben Jugendliche ab 16 Jahren leben hier zusammen. Wir unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbständiges Leben.
Jugendwohngemeinschaft Westerholzstraße
- Westerholzstraße 15, 28307 Bremen
- Telefon: 0421 69 64 19 11
- Email : jwgwesterholz@hwst.de
Welche Wünsche habe ich eigentlich für mich, für meine Zukunft? Welche Möglichkeiten könnte ich nutzen? Und welche Zukunftspläne verfolgen? Wir helfen den Jugendlichen, darüber Klarheit zu bekommen und unterstützen sie bei der Umsetzung. Dabei betrachten wir jede/n Bewohner*in als selbstständige Persönlichkeit, die ihre eigene Lebenswelt gestaltet. In der täglichen Arbeit mit den Jugendlichen haben wir alle ein offenes Ohr und Interesse an ihren Anliegen und Bedürfnissen.
Unsere Ziele:
- einen Ort für individuelle Entfaltung und dem Leben in einer Gemeinschaft geben
- Rücksichtnahme, soziales Miteinander, gegenseitige Toleranz und Akzeptanz fördern
- stabile, tragfähige Beziehungen schaffen
- Kompetenzen, Ressourcen und Lebensbewältigungsstrategien stärken
- Lob und Kritik annehmen lernen
- aktiv mit Belastungen umgehen
- eigene Lösungsansätze und Bewältigungsstrategien in Krisensituationen finden
Auf dem Weg zum selbstbestimmtes Leben
– unser Angebot
- Für unsere Arbeit mit den Jugendlichen stützen wir uns auf verhaltenstherapeutische, traumatherapeutische und systemische Ansätze. Je nach Bedarf fördern wir den/die Jugendliche/n in diesen Bereichen:
- Alltagspraktische Fähigkeiten
- Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
- Freizeit
- Gesundheit
- Psychosoziale Entwicklung
Unser Team
Wir sind ein multiprofessionelles Team von vier Sozialpädagog*innen mit vielen Schlüsselkompetenzen. Wir arbeiten in der Bezugsbetreuung: das heißt jede/r Jugendliche hat einen festen Betreuer, mit dem alle wichtigen Themen besprochen oder Termine außerhalb der JWG gemacht werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 27, 34, 36 und 41 SGB VIII