Wichtiges auf einen Blick

Die Aufträge für die Maßnahmen der ambulanten Erziehungshilfen erhalten wir im Rahmen der Hilfen zur Erziehung SGB VIII und SGB XII grundsätzlich durch das Amt für Soziale Dienste Bremen sowie das Jugendamt im Landkreis Osterholz bzw. angrenzende Jugendämter

So beantragen Sie die Unterstützung

Die „Hilfen zur Erziehung“ müssen im für Sie zuständigen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste beantragt werden. Sie werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage unserer Arbeit basiert auf den §§ 18. 27 Abs. 2. 30, 31 im SGB VII; teils in Verbindung mit den §§ 1684 und 1685 BGB.

Datenschutz und Schweigepflicht

Datenschutz und Schweigepflicht sind selbstverständliche Grundlagen unserer Arbeit.

Für Case Manager*innen

Auf unserem eigens eingerichteten Case Management Portal finden Sie alle benötigten, weiterführenden Informationen.

Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und weitere Informationen: